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KI-Kennzeichnung

Ab 2. August 2026 gilt EU-weit die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act. Erfahren Sie einfach erklärt, wann Chatbots, Texte, Bilder oder Videos als KI-Inhalt gekennzeichnet werden müssen – und was das für Unternehmen aus Deutschland und der Region Sachsen bei Website und Werbemitteln bedeutet.

Kurz erklärt

Ab heute heißt es EU-weit: Wenn KI im Spiel ist, muss man das auch erkennen können. Ob Chatbot auf der Website, ein täuschend echtes KI-Bild in der Werbung oder ein automatisch erzeugtes Video. Laut Artikel 50 des AI Act braucht es dafür künftig einen klaren Hinweis. Keine Sorge: Eine Pflicht, jeden mit KI unterstützten Text zu kennzeichnen, gibt es nicht. Betroffen sind vor allem Fälle, in denen Menschen glauben könnten, mit einer echten Person zu sprechen oder ein echtes Bild vor sich zu haben. Für alle, die KI in Website, Chat-Funktion oder Werbematerial einsetzen, lohnt sich also ein kurzer Check, wo genau ein Hinweis nötig wird. Und wie man ihn schön ins Design einbindet, statt ihn wie einen Fremdkörper wirken zu lassen.

Mehr Details zu den genauen Regeln finden Sie direkt im Originaltext der EU-Verordnung (AI Act, Artikel 50).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient der ersten Orientierung. Für eine rechtssichere Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Rechtsberatung.

Setzen Sie KI in Website, Chat oder Werbung ein? Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie sich das schön und passend kennzeichnen lässt. Melden Sie sich einfach bei mir.



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